Die Gemeinschaft der Gemeinden (GdG) Baesweiler liegt im nördlichen Zipfel der Region Aachen-Land und grenzt an die Regionen Düren und Heinsberg.
Zur GdG gehören die Pfarrgemeinden St. Andreas, Setterich, St. Laurentius, Puffendorf, St. Martinus, Oidtweiler mit der Kapellengemeinde St. Wendelinus, Alsdorf-Bettendorf, St. Pankratius, Beggendorf, St. Petrus, Baesweiler und St. Willibrord, Loverich/Floverich. Die GdG ist räumlich identisch mit der Kommune Baesweiler, eine Ausnahme bildet die Kapellengemeinde Bettendorf, die zur Stadt Alsdorf gehört. Die Stadt Baesweiler zählt 28.058 Einwohner/-innen (Stand: 05.05.08), davon sind etwa 60 % katholisch.
In der Stadt Baesweiler gibt es zwei evangelische Kirchengemeinden und mehrere Moscheen.
Die Anzahl der Katholiken verteilt sich (mit Stand Anfang April 2009) wie folgt auf die einzelnen Pfarrgemeinden:
- St. Petrus, Baesweiler (Zentrum) 6.917 Gemeindemitglieder (45,62 %)
- St. Andreas, Setterich 3.475 Gemeindemitglieder (22,92 %)
- St. Martinus, Oidtweiler 1.810 Gemeindemitglieder (11,94 %)
zuzüglich St. Wendelinus, Bettend. 307 Gemeindemitglieder ( 2,02 %) - St. Pankratius, Beggendorf 1.211 Gemeindemitglieder ( 7,99 %)
- St. Willibrord, Loverich/Floverich 1.121 Gemeindemitglieder ( 7,39 %)
- St. Laurentius, Puffendorf 331 Gemeindemitglieder ( 2,18 %)
- Insgesamt 15.161 Katholiken/-innen
Die unterschiedlichen Größen der Pfarrgemeinden stellen ein Problem in der pastoralen Arbeit da. Es gilt einerseits zu beachten, dass jede Pfarrgemeinde ihre eigene Identität behält, andererseits muss aber natürlich auch die Katholikenzahl berücksichtigt werden. Regelmäßig tagt der „GdG-Rat“, der sich aus jeweils zwei Vertretern der einzelnen Pfarrgemeinden zusammensetzt.
Im Jahr 2005 wurde der GdG-Vertrag von allen Pfarrgemeinden unterschrieben und zum 01.01.2009 wurde der Kirchengemeindeverband St. Marien, Baesweiler gegründet. Es gibt bereits eine Reihe Aktivitäten auf GdG-Ebene. Hervorzuheben ist hier sicherlich der gemeinsame Pfarrbrief, der „ÜBERBLICK“, der so konzipiert ist, dass es einen GdG- und einen pfarrlichen Teil gibt, so dass alle Gemeindemitglieder die Möglichkeit haben, sich über das Geschehen in ihrer Gemeinde und der gesamten GdG zu informieren.
